Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Operal AG

Stand: 23. Januar 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Leistungen der Operal AG, in ZUG (nachfolgend “Operal AG” oder “wir”) gegenüber unseren Kunden (nachfolgend “Kunde” oder “Sie”).

1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Operal AG erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, einschliesslich aber nicht beschränkt auf:

  • Entwicklung von massgeschneiderten Softwarelösungen
  • KI-Chatbot-Entwicklung und -Implementation
  • Softwareberatung und -analyse
  • Cloud-basierte Lösungen
    2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Offerte oder Bestellung.

3. Vertragsschluss

3.1 Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.3 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäss unserer Offerte oder Preisliste.

4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Vorauskasse: Operal AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungen vollumfänglich oder teilweise im Voraus in Rechnung zu stellen.

4.4 Rechnungen sind, sofern keine Vorauskasse vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen.

5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

5.1 Wir erbringen unsere Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen (z.B. Zugang zu Systemen, Daten, Ansprechpartnern).

5.3 Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und können zu Mehrkosten führen.

6. Abnahme

6.1 Die Modalitäten der Abnahme (Acceptance) werden primär im jeweiligen Werk- oder Rahmenvertrag geregelt.

6.2 Abnahmefiktion: Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt folgende Regelung: Das Werk oder die Leistung gilt als vom Kunden abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung oder Bereitstellung schriftlich und unter Angabe von Gründen Mängel rügt. Die rügelose Nutzung des Werkes im operativen Betrieb kommt einer Abnahme gleich.

7. Abschluss des Projekts, Support und Wartung (Service Level Agreement)

7.1 Mit der erfolgten Abnahme (gemäss Ziff. 6) gilt das Projekt als abgeschlossen (“Handover”).

7.2 Keine Nachbetreuung ohne Zusatzvertrag: Nach dem Handover besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf weitere Betreuung, inhaltliche Anpassungen, Updates, Sicherheits-Patches oder Know-how-Transfer, sofern dies nicht ausdrücklich (z.B. im Rahmen der Gewährleistung für Mängel) gesetzlich vorgeschrieben ist.

7.3 Service Level Agreement (SLA): Um den laufenden Betrieb, den Zugang zu Ressourcen, Support sowie regelmässige Updates sicherzustellen, wird der Abschluss eines separaten Service Level Agreements (SLA) oder Wartungsvertrags dringend empfohlen. Ohne einen solchen Vertrag werden sämtliche Leistungen nach Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen der Operal AG verrechnet, ohne Garantie auf Verfügbarkeit von Ressourcen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Die Zuweisung der Urheber- und Nutzungsrechte sowie der Umgang mit Intellectual Property (IP) wird im Detail im jeweiligen Werk- oder Rahmenvertrag nach gängigen Industriestandards in der Schweiz geklärt.

8.2 Auffangregelung: Sollte im jeweiligen Vertrag keine spezifische Regelung getroffen worden sein, gilt Folgendes:

Alle Urheberrechte verbleiben bei der Operal AG. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software für den eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe des Quellcodes oder die Einräumung von Rechten an Dritte ist in diesem Fall ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

9.1 Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Ablieferung im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung.

9.3 Mängel sind uns unverzüglich schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung ersetzen.

9.4 Die Gewährleistung deckt keine Fehler ab, die durch Updates Dritter (z.B. Browser-Updates, OS-Updates, Schnittstellenänderungen von API-Anbietern wie WhatsApp oder OpenAI) nach der Abnahme entstehen. Solche Anpassungen fallen unter Wartung (siehe Ziff. 7).

10. Haftung

10.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.4 Die Gesamthaftung ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Wir beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insb. schweizerisches DSG).

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

12. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Krieg) sind wir von unseren Leistungspflichten befreit, solange die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.

13. Kündigung

13.1 Dauerverträge (z.B. Wartung, Hosting) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.

13.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

14.2 Auf alle Rechtsbeziehungen findet schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Operal AG

Gotthardstr. 26

6300 Zug